Liebe Kundinnen/Kunden,
Als nach Landesrecht Zertivizierter Reinigungsbetrieb, können wir seit 2018 Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45b SGB XI mit allen Krankenkassen abrechnen.
Sie und Ihre Ansprüche/Wünsche stehen bei uns im Mittelpunkt. Als kleiner Familienbetrieb mit mehrjähriger Erfahrung, können wir Ihnen einen bestmöglichen geschulten Service bieten.
Durch den Entlastungsbetrag der Ihnen mit Pflegegrad bei Ihrer Krankenkasse zusteht, versuchen wir mit unseren Mitarbeitern, ein wenig Hilfe im Alltag zu gewährleisten.
Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen oder per Mail zu kontaktieren, denn als kompetender Ansprechpartner stehe Ich Ihnen und meine Mitarbeiter gerne mit Rat und Tat zur Seite.